Rechtsanwältin Nina Wittrowski
Der Anwaltsberuf ist meine Berufung. Das spüren meine Mandanten. Strategisches, zielorientiertes Vorgehen, eine klare verständliche Sprache, Korrektheit und Transparenz im Umgang miteinander zeichnen meine Arbeit aus. Toleranz, gegenseitiger Respekt und absolute Diskretion sind ebenso selbstverständlich wie die persönliche Note in der Mandatsbetreuung – Berührungsängste sind also überflüssig, ganz gleich wie brisant Ihr Anliegen ist.
Den Berliner Behörden- und Justizapparat kenne ich von innen, seine Eigenheiten sind mir geläufig. Ich bevorzuge die kurzen Wege. Durch ständige Fortbildung garantiere ich ein hohes Maß an Kompetenz.
Mir wurde gemäß § 43 c Abs. 1 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung in Verbindung mit der Fachanwaltsordnung aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwältin für Strafrecht zu führen.
Als Fachanwältin für Strafrecht bin ich gemäß § 15 Fachanwaltsordnung im besonderen Maße zur fachspezifischen Fortbildung verpflichtet, was für mich eine Selbstverständlichkeit darstellt.
Strafrecht/Strafverteidigung
Meine Kanzlei ist konsequent auf Strafrecht spezialisiert. Das ist unsere Stärke.
Wir arbeiten auf anderen Rechtsgebieten, im Umgang mit der Presse und in Litigation-PR-Fragen, vertrauensvoll mit hochqualifizierten, erfahrenen Spezialisten eng zusammen. Wir verteidigen Sie in allen Instanzen - bundesweit. Wir übernehmen selbstverständlich auch bundesweit die Pflichtverteidigung. Ganz gleich welches Delikt Ihnen vorgeworfen wird.
Wir sprechen Englisch. Sprachliche Barrieren gibt es nicht – wir arbeiten mit erfahrenen, hochqualifizierten vereidigten Dolmetschern zusammen.
Meine Schwerpunkte sind:
Im Bereich der Strafverteidigung
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Jugendstrafrecht (z. B. Graffiti, Sachbeschädigung, Raub, „Abziehen“, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Schwarzfahren, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung, U-Haftvermeidung)
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Vermögensdelikte (z. B. Betrug, Kreditkartenmissbrauch, Untreue, Erpressung, Diebstahl, Urkundenfälschung)
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Wirtschaftsstrafrecht (z. B. Insolvenzverschleppung, Bankrott, Korruption, Vorteilsannahme, Bestechung, Wettbewerbsabsprachen, Steuerdelikte, Verstoß gegen die Buchführungspflichten, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz)
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Eigentumsdelikte (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Brandstiftung)
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Gewalt- und Tötungsdelikte (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Mord- und Totschlagsverfahren)
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Kapitalstrafsachen,
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Sexualstrafsachen (z. B. Kinderpornographie, Verbreitung pornographischer Schriften, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch)
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Computerstrafrecht/ Internetstrafrecht (z. B. Fälschung beweiserheblicher Daten, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten)
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Betäubungsmittelstrafrecht (z. B. Besitz, Erwerb, Handel von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz)
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Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (z. B. Besitz und Erwerb von Dopingmitteln wie Testosteron)
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Verkehrsstrafrecht (z. B. Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenfahrt, fahrlässige Tötung, Fahrlässige Körperverletzung)
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Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy im Straßenverkehr, frisierte Zweiräder)
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Strafbefehl (Strafbefehlsverfahren, Einspruch gegen Strafbefehle)
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Rechtsmittelverfahren (z. B. Berufung, Revision, Einspruch)
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Compliance-Beratung
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Nebenklage und Adhäsionsverfahren (z. B. Vertretung von Opfern von Straftaten, Zeugenbeistand, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen/Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren)
Im Bereich der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges
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Haftsachen und Strafvollstreckungssachen (z. B. U-Haft, Strafhaft, Strafvollzug, Strafvollsteckung, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Ersatzfreiheitsstrafe, Umwandlung von Geldstrafen in Arbeit statt Strafe, Zurückstellungsverfahren, §§ 35, 36 BtMG, Therapie statt Strafe, Widerruf der Rückstellung, Vollstreckungsaufschub)
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Gnadenverfahren (z. B. Vollstreckungshemmung durch Gnadenantrag (Berlin))
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Beschwerden (z. B. gegen Bewährungswiderruf oder gegen Verlegungen in den geschlossenen Vollzug)
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Maßregelvollzug (z. B. Bewährungsentlassung, Vollzugslockerungen)
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Sicherungsverwahrung
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Internationale Rechtshilfe
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Überstellungsverfahren und Auslieferungsverfahren
Bei Zwangsmaßnahmen, wie z. B.
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Festnahme
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Durchsuchung
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Beschlagnahme
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Sicherstellung
nutzen Sie bitte meine mobile Telefonnummer 0151-20 78 77 71 als Notrufnummer.
Sie haben es in der Hand: Zögern Sie nicht, sich so frühzeitig wie möglich professionell anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Das spart Geld, Nerven und minimiert mögliche Nachteile. Geben Sie dem Druck der Ermittlungsbehörden nicht unüberlegt nach. Holen Sie sich bei uns Rat bevor Sie tätig werden.
Die fachkundige Analyse des Sachverhaltes in einem möglichst frühen Verfahrensstadium setzt den Grundstein für die erfolgreiche Vertretung und Verteidigung. Basis ist grundsätzlich die Akteneinsicht - vor jeglicher Einlassung oder Stellungnahme.
Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin und informieren Sie sich im persönlichen Gespräch über Lösungsmöglichkeiten und ganz transparent über Kosten, die auf Sie zukommen.